3. Optionen und Festbuchungen
3.1 Optionen
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Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Sie werden in der Reihenfolge
ihres Eingangs notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem
Kunden der Rang der Option mitgeteilt.
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Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage vor Tätigkeitsbeginn
bis 18:00 Uhr oder innerhalb eines Werktages nach Aufforderung durch die Agentur
eine Festbuchung erfolgt.
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Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage am Sitz der Agentur gelten hierbei
nicht als Werktage. Maßgeblich ist die deutsche Ortszeit.
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Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen entsprechend auf.
3.2 Festbuchungen
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Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie können schriftlich oder
in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden.
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Auf Wunsch des Kunden bestätigt die Agentur eine Festbuchung unverzüglich
in Textform. Eine Buchungsbestätigung kann auch durch entsprechende Bestätigung
der Buchung im laufenden geschäftlichen Schriftverkehr erfolgen.
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Für Inhalt und Umfang der Buchung sind die jeweils vereinbarten Buchungsdetails,
insbesondere Model, Termin, Tätigkeit, Honorar und gegebenenfalls Nutzungsrechte,
maßgeblich.
3.3 Wetterbuchungen
Wetterabhängige Buchungen müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden.
Liegen die vereinbarten Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar,
kann der Kunde die Buchung bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten
Arbeitsbeginn absagen. In diesem Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des
vereinbarten Modelhonorars, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
10. Nutzungsrechte
- Umfang, Dauer, Gebiet, Medien, Verwendungszweck und Produkt der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus der jeweiligen Buchungsvereinbarung.
- Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden Nutzungsrechte ausschließlich dem im Rahmen der Buchung genannten Kunden für das vereinbarte Produkt, den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt.
- Sind Dauer und Gebiet der Nutzung ausnahmsweise nicht ausdrücklich vereinbart, werden die Nutzungsrechte für die Dauer eines Jahres ab erstmaliger Veröffentlichung, spätestens beginnend sechs Monate nach Erstellung der Aufnahmen, für Deutschland eingeräumt.
- Nutzungsrechte werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Umfang eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Abstimmung mit der Agentur und gegebenenfalls einer zusätzlichen Vergütung.
- Dies gilt insbesondere für eine Erweiterung der vereinbarten Nutzungsdauer, des Territoriums, der Medien oder des beworbenen Produkts sowie für eine zusätzliche Nutzung in Kampagnen, Paid Media, Social Media, TV/Streaming, Online-Shops, Marktplätzen, POS, Außenwerbung, Verpackungen oder sonstigen Medien, soweit diese nicht bereits Gegenstand der Buchung waren.
- Eine Weitergabe oder Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies im Rahmen der Buchung ausdrücklich vereinbart wurde.
Die für die technische Durchführung der vereinbarten Nutzung erforderliche Weitergabe von Material an beauftragte Produktions-, Postproduktions-, Medien-, Druck-, Plattform- oder sonstige Dienstleister bleibt zulässig, sofern hierdurch keine eigenen oder weitergehenden Nutzungsrechte dieser Dritten begründet werden.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm beauftragte oder mit Material versorgte Dritte die vereinbarten Nutzungsbeschränkungen beachten.
- Die Nutzung des Namens, der persönlichen Social-Media-Accounts oder sonstiger persönlicher Angaben des Models für Werbezwecke bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
- Eine Verlängerung oder Erweiterung von Nutzungsrechten bedarf einer erneuten Vereinbarung mit der Agentur. Die bloße Fortsetzung einer Nutzung führt nicht zu einer automatischen Verlängerung der Nutzungsrechte.
- Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums dürfen keine neuen Veröffentlichungen, Reposts, erneuten Ausspielungen oder bezahlten Bewerbungen des Materials erfolgen.
Bereits während des vereinbarten Nutzungszeitraums ordnungsgemäß veröffentlichte organische Beiträge auf Social-Media-Plattformen müssen nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht entfernt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde und sie nicht erneut beworben, gepusht, repostet oder anderweitig neu genutzt werden.
- Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung der für die jeweilige Buchung vereinbarten Vergütung einschließlich des Entgelts für die Nutzungsrechte eingeräumt.
- Eine Veröffentlichung oder sonstige Nutzung vor vollständiger Zahlung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet. Eine vorzeitige Nutzung führt weder stillschweigend noch nachträglich zu einer Erweiterung oder Einräumung von Nutzungsrechten.
- Die technische Speicherung und Archivierung der Aufnahmen im üblichen Rahmen der Produktion und der vereinbarten Nutzung ist zulässig. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Materials für Datenbanken, Referenzbibliotheken, Trainingszwecke, andere Produktionen oder andere als die vereinbarten Zwecke ist nicht gestattet.
- Bei einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs bleiben Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung, Schadensersatz sowie angemessene Nachvergütung vorbehalten.