Impressum - AGB

1. Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen STARS Model-Management e.K. – nachfolgend „Agentur“ –, den von der Agentur vertretenen Models und Talents – nachfolgend gemeinsam „Models“ – und den jeweiligen Kunden, soweit im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für zukünftige Buchungen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, sofern auf ihre Geltung hingewiesen wurde.
  3. Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Buchungsbestätigungen oder sonstigen projektbezogenen Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen vor.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Buchungsgrundlagen und Vertragspartner

  1. Die Agentur vermittelt Models und gibt die zur Durchführung der jeweiligen Buchung erforderlichen Erklärungen im Namen und im Auftrag des Models ab.
  2. Als Kunde und Vertragspartner gilt grundsätzlich derjenige, der die Buchung bei der Agentur vornimmt. Erfolgt die Buchung durch eine Werbeagentur, Produktionsfirma, ein Fotostudio oder einen sonstigen Dienstleister für einen Endkunden, bleibt der Buchende Vertragspartner und Zahlungsschuldner, sofern bei der Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Der Kunde schuldet der Agentur die vereinbarte Vermittlungsprovision. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt diese 20% des vereinbarten Modelhonorars bzw. des zu zahlenden Ausfallhonorars zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  4. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen eines von der Agentur vermittelten Models, solange dieses von der Agentur vertreten wird. Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind nicht zulässig.
  5. Buchungsrelevante Absprachen, insbesondere über Honorar, Arbeitszeit, Nutzungsrechte, Buyouts, Reisekosten oder sonstige Leistungen, erfolgen über die Agentur. Änderungen oder Erweiterungen einer bestehenden Buchung sind mit der Agentur abzustimmen.
  6. Der Kunde darf das Model während einer Produktion nicht ohne vorherige Zustimmung der Agentur zum Abschluss oder zur Unterzeichnung von Releases, Einwilligungen, Verträgen oder sonstigen Vereinbarungen auffordern, die über die bereits vereinbarte Buchung hinausgehen.

3. Optionen und Festbuchungen

3.1 Optionen

  1. Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt.
  2. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage vor Tätigkeitsbeginn bis 18:00 Uhr oder innerhalb eines Werktages nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt.
  3. Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage am Sitz der Agentur gelten hierbei nicht als Werktage. Maßgeblich ist die deutsche Ortszeit.
  4. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen entsprechend auf.

3.2 Festbuchungen

  1. Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie können schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden.
  2. Auf Wunsch des Kunden bestätigt die Agentur eine Festbuchung unverzüglich in Textform. Eine Buchungsbestätigung kann auch durch entsprechende Bestätigung der Buchung im laufenden geschäftlichen Schriftverkehr erfolgen.
  3. Für Inhalt und Umfang der Buchung sind die jeweils vereinbarten Buchungsdetails, insbesondere Model, Termin, Tätigkeit, Honorar und gegebenenfalls Nutzungsrechte, maßgeblich.

3.3 Wetterbuchungen

Wetterabhängige Buchungen müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden. Liegen die vereinbarten Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. In diesem Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Modelhonorars, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

4. Annullierung und Ausfall

  1. Festbuchungen können nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
  2. Eine Annullierung muss grundsätzlich so viele Werktage vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht wurden, mindestens jedoch drei Werktage vorher.
  3. Erfolgt die Annullierung vor 12:00 Uhr, wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgezählt. Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage am Sitz der Agentur gelten nicht als Werktage.
  4. Abweichend von den Absätzen 1, 2 und 6 können Tages-, Halbtags- und Stundenbuchungen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn kostenfrei annulliert werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Erfolgt eine Annullierung durch das Model aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Umstände, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, einen geeigneten Ersatz vorzuschlagen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatz besteht nicht.
  6. Erfolgt eine Annullierung durch den Kunden nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, wird das vereinbarte Modelhonorar fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Hotel-, Produktions- oder sonstige im Zusammenhang mit der Buchung veranlasste Kosten sind vom Kunden zusätzlich zu erstatten.

5. Arbeitszeit

  1. Eine Tagesbuchung umfasst grundsätzlich acht Stunden Arbeitszeit, eine Halbtagsbuchung vier Stunden, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem vereinbarten Eintreffen des Models am Arbeitsort. Produktionsbedingte Vorbereitungen wie Hair, Make-up, Styling, Fittings oder vergleichbare Vorbereitungen zählen zur Arbeitszeit.
  3. Überstunden werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, mit 15% des vereinbarten Tageshonorars je angefangener Stunde vergütet. Eine Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit um bis zu 30 Minuten bei einer Tagesbuchung wird aus Kulanz nicht berechnet.
  4. Erforderliche gemeinsame Fahrten zwischen Hotel, Studio und Location während des Produktionstages zählen grundsätzlich zur Arbeitszeit. Eine hierfür insgesamt erforderliche Zeit von bis zu einer Stunde pro Tag wird aus Kulanz nicht berechnet.
  5. Wesentliche Änderungen von Arbeitszeit, Tätigkeit, Aufnahmeart oder Produktionsbedingungen sind mit der Agentur abzustimmen und können zu einer Anpassung des Honorars führen.
  6. Wird eine Produktion oder der Einsatz eines Models früher als vorgesehen beendet, ohne dass dies vom Model zu vertreten ist, führt dies nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Honorars.

6. Honorar

  1. Das vereinbarte Honorar kann sich aus dem Modelhonorar für die Tätigkeit sowie einem gesonderten Entgelt für Nutzungsrechte bzw. Buyouts zusammensetzen. Maßgeblich ist die jeweilige Buchungsvereinbarung.
  2. Art und Umfang der Tätigkeit sowie besondere Anforderungen – insbesondere Unterwäsche, Bademode, Akt oder Teilakt, körperlich besonders anspruchsvolle Tätigkeiten, Stunts oder sonstige besondere Aufnahmesituationen – müssen vor der Buchung ausdrücklich mitgeteilt und vereinbart werden.
  3. Eine Halbtagsbuchung beträgt bei einem am Arbeitsort ansässigen Model, soweit nichts anderes vereinbart wurde, mindestens 60% des Tageshonorars.
  4. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models sowie Stundenbuchungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Sämtliche Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

7. Reise- und Nebenkosten

  1. Notwendige Reise-, Übernachtungs-, Transfer- und sonstige Nebenkosten werden vor der Buchung möglichst abgestimmt und vom Kunden übernommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Bei gemeinsamen Reisen trägt der Kunde die erforderlichen Reise-, Transfer-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten des Models ab dem vereinbarten Abreiseort.
  3. Soweit eine An- oder Abreise einen erheblichen Teil eines Arbeitstages beansprucht oder ausschließlich für die betreffende Buchung erforderlich ist, kann ein Reisetagehonorar vereinbart werden. Höhe und Umfang werden im Rahmen der Buchung festgelegt.
  4. Bei längeren Produktionen oder Auslandsreisen werden Reisekosten, Reisetage, Verpflegung, Unterkunft und gegebenenfalls weitere Spesen individuell vereinbart.
  5. Vom Kunden gewünschte oder nachträglich erforderlich werdende Änderungen einer bereits vereinbarten Reiseplanung und daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde, soweit die Änderung nicht vom Model oder der Agentur zu vertreten ist.

8. Zahlungskonditionen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 21 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit in der Rechnung oder Buchungsvereinbarung kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
  2. Zahlungen sind in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen.
  4. Beanstandungen einzelner Rechnungspositionen berechtigen nicht dazu, unstreitige Rechnungsbeträge zurückzuhalten.
  5. Die Agentur ist berechtigt, bei Neukunden, Auslandskunden, größeren Produktionen oder wenn dies aufgrund der Umstände der Buchung angemessen erscheint, eine Vorauszahlung oder Teilzahlung zu vereinbaren.

9. Produktionsbedingungen, Sicherheit, Reklamationen und Haftung

  1. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Arbeitsort und Arbeitsbedingungen eine sichere und professionelle Durchführung der Produktion ermöglichen und die einschlägigen gesetzlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.
  2. Dem Model ist ein angemessener Umkleide- und Vorbereitungsbereich zur Verfügung zu stellen, der insbesondere bei Umkleide-, Unterwäsche-, Bademode- oder vergleichbaren Produktionen die notwendige Privatsphäre gewährleistet.
  3. Beanstandungen hinsichtlich der Leistung oder des Erscheinungsbildes eines Models sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen, damit nach Möglichkeit noch während der Produktion eine Klärung erfolgen kann.
  4. Soll die Produktion wegen einer Beanstandung des Models abgebrochen werden, ist die Agentur unverzüglich zu informieren. Werden die Aufnahmen mit dem Model trotz der bekannten Beanstandung planmäßig fortgesetzt, kann die Beanstandung hinsichtlich der bereits bekannten Umstände grundsätzlich nicht nachträglich als Grund für eine vollständige Verweigerung des Honorars herangezogen werden.
  5. Für Hair, Make-up, Styling, Kleidung, Setgestaltung, Beleuchtung, Aufnahmequalität, Regie oder sonstige Leistungen Dritter ist das Model nicht verantwortlich.
  6. Bei einer vom Model verschuldeten Verspätung wird die versäumte Zeit nach Möglichkeit nachgearbeitet. Ist dies nicht möglich, kann das Honorar entsprechend der tatsächlich ausgefallenen Arbeitszeit angemessen reduziert werden.
  7. Besondere Belastungen, Risiken oder Gefahren einer Produktion sind der Agentur bereits bei der Buchungsanfrage mitzuteilen. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde für einen angemessenen Versicherungsschutz des Models zu sorgen.
  8. Wurde ein wesentliches Risiko bei der Buchung nicht mitgeteilt, ist das Model berechtigt, die betreffende Tätigkeit abzulehnen, ohne dadurch seinen Honoraranspruch für die vereinbarte Buchung zu verlieren.
  9. Das Model darf nicht zu gefährlichen, entwürdigenden, diskriminierenden oder wesentlich von der vereinbarten Tätigkeit abweichenden Handlungen oder Aufnahmen aufgefordert werden.
  10. Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  11. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Nutzungsrechte

  1. Umfang, Dauer, Gebiet, Medien, Verwendungszweck und Produkt der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich vorrangig aus der jeweiligen Buchungsvereinbarung.
  2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden Nutzungsrechte ausschließlich dem im Rahmen der Buchung genannten Kunden für das vereinbarte Produkt, den vereinbarten Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt.
  3. Sind Dauer und Gebiet der Nutzung ausnahmsweise nicht ausdrücklich vereinbart, werden die Nutzungsrechte für die Dauer eines Jahres ab erstmaliger Veröffentlichung, spätestens beginnend sechs Monate nach Erstellung der Aufnahmen, für Deutschland eingeräumt.
  4. Nutzungsrechte werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Umfang eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Abstimmung mit der Agentur und gegebenenfalls einer zusätzlichen Vergütung.
  5. Dies gilt insbesondere für eine Erweiterung der vereinbarten Nutzungsdauer, des Territoriums, der Medien oder des beworbenen Produkts sowie für eine zusätzliche Nutzung in Kampagnen, Paid Media, Social Media, TV/Streaming, Online-Shops, Marktplätzen, POS, Außenwerbung, Verpackungen oder sonstigen Medien, soweit diese nicht bereits Gegenstand der Buchung waren.
  6. Eine Weitergabe oder Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies im Rahmen der Buchung ausdrücklich vereinbart wurde.

Die für die technische Durchführung der vereinbarten Nutzung erforderliche Weitergabe von Material an beauftragte Produktions-, Postproduktions-, Medien-, Druck-, Plattform- oder sonstige Dienstleister bleibt zulässig, sofern hierdurch keine eigenen oder weitergehenden Nutzungsrechte dieser Dritten begründet werden.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm beauftragte oder mit Material versorgte Dritte die vereinbarten Nutzungsbeschränkungen beachten.

  1. Die Nutzung des Namens, der persönlichen Social-Media-Accounts oder sonstiger persönlicher Angaben des Models für Werbezwecke bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  2. Eine Verlängerung oder Erweiterung von Nutzungsrechten bedarf einer erneuten Vereinbarung mit der Agentur. Die bloße Fortsetzung einer Nutzung führt nicht zu einer automatischen Verlängerung der Nutzungsrechte.
  3. Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums dürfen keine neuen Veröffentlichungen, Reposts, erneuten Ausspielungen oder bezahlten Bewerbungen des Materials erfolgen.

Bereits während des vereinbarten Nutzungszeitraums ordnungsgemäß veröffentlichte organische Beiträge auf Social-Media-Plattformen müssen nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht entfernt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde und sie nicht erneut beworben, gepusht, repostet oder anderweitig neu genutzt werden.

  1. Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung der für die jeweilige Buchung vereinbarten Vergütung einschließlich des Entgelts für die Nutzungsrechte eingeräumt.
  2. Eine Veröffentlichung oder sonstige Nutzung vor vollständiger Zahlung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet. Eine vorzeitige Nutzung führt weder stillschweigend noch nachträglich zu einer Erweiterung oder Einräumung von Nutzungsrechten.
  3. Die technische Speicherung und Archivierung der Aufnahmen im üblichen Rahmen der Produktion und der vereinbarten Nutzung ist zulässig. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Materials für Datenbanken, Referenzbibliotheken, Trainingszwecke, andere Produktionen oder andere als die vereinbarten Zwecke ist nicht gestattet.
  4. Bei einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs bleiben Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung, Schadensersatz sowie angemessene Nachvergütung vorbehalten.

11. Bearbeitung und digitale Veränderungen

  1. Die im Rahmen der vereinbarten Produktion übliche Bild- und Videobearbeitung, insbesondere Farbkorrekturen, Retuschen, Freistellungen, Formatänderungen und technisch erforderliche Anpassungen für die vereinbarten Medien, ist im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.
  2. Wesentliche Veränderungen der Person oder Darstellung des Models, insbesondere die digitale Veränderung von Körperform, Gesichtszügen, Alter, Hautfarbe oder sonstigen persönlichen Merkmalen, die über branchenübliche Retuschen hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur und gegebenenfalls des Models.
  3. Das Model darf nicht ohne vorherige Zustimmung in einen anderen, irreführenden, diskriminierenden, pornografischen, politischen oder sonstigen persönlichkeitsbeeinträchtigenden Zusammenhang gestellt werden.

12. Künstliche Intelligenz, Digital Twins und biometrische Daten

  1. Die Buchung eines Models und die Einräumung von Nutzungsrechten an Bild-, Video- oder Audioaufnahmen beinhaltet keine Rechte zur Nutzung für künstliche Intelligenz oder vergleichbare Technologien, sofern diese nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurden.
  2. Ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung mit der Agentur und ausdrückliche Zustimmung des Models dürfen Aufnahmen, Bild-, Video- und Audiodaten oder sonstige personenbezogene Darstellungen insbesondere nicht verwendet werden:
    1. zum Training, Testen, Validieren oder Optimieren von KI-, Machine-Learning- oder generativen Systemen,
    2. zur Erstellung von Trainingsdatensätzen oder Referenzbibliotheken für KI-Systeme,
    3. zur Erstellung oder Generierung von Digital Twins, digitalen Avataren, virtuellen Models oder sonstigen digitalen Repräsentationen des Models,
    4. für Face Recognition, Voice Cloning oder vergleichbare Technologien,
    5. zur Extraktion oder Nutzung biometrischer Merkmale für Identifikations-, Reproduktions- oder Trainingszwecke,
    6. zur Erzeugung neuer Bild-, Video- oder Audioinhalte mit der Identität oder erkennbaren Erscheinung des Models außerhalb der ausdrücklich vereinbarten Nutzung.
  3. Dies gilt auch für bearbeitete, verfremdete, zusammengesetzte oder nur teilweise verwendete Aufnahmen und Daten, soweit hierdurch Merkmale des Models für die genannten Zwecke genutzt werden können.
  4. Zulässige KI-gestützte Produktions- oder Bearbeitungsverfahren können im Einzelfall vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss insbesondere den konkreten Zweck, den Umfang der Nutzung, die Nutzungsdauer, das Territorium und gegebenenfalls die dafür vereinbarte Vergütung bestimmen.
  5. Die Zustimmung zu einer bestimmten KI-gestützten Nutzung beinhaltet keine Zustimmung zum Training oder zur Weiterentwicklung von KI-Systemen und keine Zustimmung zu anderen oder zukünftigen KI-Anwendungen.
  6. Eine Weitergabe der hierfür erhobenen oder erzeugten Daten an Dritte oder deren Nutzung für andere Kunden, Produkte oder Projekte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. Nach Ablauf der vereinbarten KI- oder Digital-Twin-Nutzung dürfen daraus keine neuen Inhalte für weitere kommerzielle Nutzungen erzeugt werden. Gesetzliche oder technisch zwingend erforderliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
  8. Bei einer nicht vereinbarten KI-Nutzung, Erstellung digitaler Repliken oder sonstigen Überschreitung der eingeräumten Rechte bleiben Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf angemessene Nachvergütung vorbehalten.
  9. Bei jeder vereinbarten KI-gestützten Erstellung oder Bearbeitung hat der Kunde die jeweils geltenden gesetzlichen Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten einzuhalten. Soweit eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, muss diese klar erkennbar und bei der Veröffentlichung des betreffenden Inhalts erfolgen.

13. Besondere Nutzungen und sensible Inhalte

  1. Nutzungen im Zusammenhang mit politischen Parteien, politischen Kampagnen, religiösen oder weltanschaulichen Organisationen, Tabak- und Nikotinprodukten, erotischen oder pornografischen Inhalten, Waffen, Glücksspiel sowie vergleichbaren sensiblen Themen bedürfen unabhängig vom vereinbarten Medium einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Agentur und des Models.
  2. Gleiches gilt für Nutzungen, durch die der Eindruck einer persönlichen Empfehlung, Mitgliedschaft, politischen Überzeugung oder sonstigen persönlichen Identifikation des Models mit einem Unternehmen, Produkt, einer Organisation oder Aussage entstehen kann, sofern dies nicht bereits ausdrücklich Gegenstand der Buchung war.

14. Behind-the-Scenes- und zusätzliches Produktionsmaterial

  1. Behind-the-Scenes-Aufnahmen, Making-of-Material, Handyaufnahmen oder sonstiges zusätzlich während der Produktion aufgenommenes Bild-, Video- oder Audiomaterial, auf dem das Model erkennbar ist, unterliegen ebenfalls den vereinbarten Nutzungsrechten.
  2. Soweit eine Veröffentlichung oder kommerzielle Verwendung solchen Materials nicht bereits Bestandteil der Buchung ist, bedarf sie der vorherigen Abstimmung mit der Agentur.
  3. Aufnahmen des Models während des Umkleidens oder in sonstigen Situationen, in denen berechtigterweise Privatsphäre erwartet werden kann, sind ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht zulässig.

15. Vertraulichkeit

  1. Nicht öffentlich zugängliche Informationen über Kampagnen, Produkte, Produktionsinhalte oder sonstige vertrauliche Informationen, die dem Model oder der Agentur im Rahmen einer Buchung bekannt werden, werden vertraulich behandelt.
  2. Entsprechendes gilt für nicht öffentlich zugängliche persönliche Daten und Informationen des Models.
  3. Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Embargofristen können im Rahmen der jeweiligen Buchung gesondert vereinbart werden.

16. Schlussbestimmungen

  1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Agentur, Kunde und Model gilt deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus der Vermittlungsleistung der Agentur sowie für Vereinbarungen im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
  3. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
  4. Änderungen oder Ergänzungen einer Buchung sollen in Textform über die Agentur vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Geschäfts- und Buchungsbedingungen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Buchungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Soweit Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen bereitgestellt werden, ist im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen die deutsche Fassung maßgeblich.